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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Dienstleistungen der GesbR Sei so [wü:d]! ist der Betrieb, die Organisation und Durchführung von naturnahen Veranstaltungen, Projekten, Seminaren sowie Freizeitaktivitäten für Gruppen und Einzelpersonen, einschließlich Survival - Camps, Selfcare - Camps, Fasten - Retreats und  Teambuilding - Events. Soweit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher bzw. männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

Vertragspartner ist: 

Sei so [wü:d]! (GSbR)

UID:

Vertreten durch :  Eva Hager und Kirsten Breuss

Unterlangenberg 18

5431 Kuchl

Österreich

E-Mail: sei.so.wued@gmail.com

 

Diese AGB gelten gegenüber Auftragsgebern, die Unternehmer sind, uneingeschränkt. Ist der Auftragsgeber Verbraucher im Sinne von § 1

Abs 1 Konsumentenschutzgesetz, gelten die AGB insoweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

§ 1 Datenschutz

 

Der Schutz ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

 

§ 2 Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

 

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich oder per E-Mail, Webformular, Telefon oder Post erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft.

Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Auftragnehmer unverzüglich darüber informiert.

Wir weisen außerdem hiermit nochmals darauf hin, dass die reine Anmeldung über das Anmeldeformular bzw. per Mail und die automatisierte Empfangsbestätigung derselben noch keine sichere Teilnahme am Veranstaltungsangebot bedeutet. Erst die erneute Bestätigung der Anmeldung per Mail und die Zahlung entweder des gesamten Kursbeitrages bzw. der vereinbarten oder auf der Seite angegebenen Kursanzahlung vervollständigen die Anmeldung.

Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung per E-mail durch den Auftragnehmer zustande.

Der Auftragsnehmer ist nicht zur Annahme einer Buchungsanfrage verpflichtet und kann eine solche ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

§ 3 Leistungen und Preis

 

Der Preis für die Teilnahme an einer Veranstaltung umfasst die Leistungen, die in der jeweiligen Ausschreibung oder auf der Webseite des Veranstalters für diese Veranstaltung ausdrücklich aufgeführt sind. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind An- und Abreise, Zelt, Schlafsack und Isomatte und alkoholische Getränke nicht im Preis enthalten.

Die Veranstaltung wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen.

Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsortes, Änderung des Veranstaltungsraumes innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, Änderung des Veranstaltungsleiters, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.

Der Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie der genaue Treffpunkt, die Kontaktdaten des Veranstalters und der Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, welches der Veranstalter an den Auftraggeber gesendet oder übergeben hat.

Vertretung und Vollmacht

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eine fachlich geeignete und befugte Ersatzkraft, die in Bezug auf Qualifikation und Erfahrung der ursprünglich vorgesehenen Fachkraft mindestens gleichwertig ist, heranzuziehen oder zu vermitteln.

Darüber und über den Namen der Ersatzkraft werden der Auftraggeber und die sonstigen Teilnehmer im Vorhinein informiert

 

§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)

 

Sie haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SEI SO WÜD!, Unterlangenberg 18, 5431 Kuchl, Österreich, Tel.: +43 6601517141, email: sei-so-wued@gmail.com ) mittels des hier hinterlegten Widerrufformulars darüber informieren, indem Sie es ausgefüllt zurücksenden an:

 

Sei so [wü:d]!

Unterlangenberg 18

5431 Kuchl

Österreich

E-Mail: sei.so.wued@gmail.com

 

Sofern Ihr Rücktritt nicht in die 14-tägige Widerrufsfrist fällt, prüfen wir die Möglichkeit einer Kulanzregelung.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Kulanzlösungen.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie den mit uns abgeschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen aliquoten Betrag zu zahlen, der den Rücktrittsbedingungen zu entnehmen ist.

 

§ 5 Stornierung durch den Teilnehmer

 

An gebuchte Leistungen sind der Auftragsgeber und die Teilnehmer grundsätzlich gebunden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber aber ein eingeschränktes Stornierungsrecht ein. Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist schriftlich zu erklären.

Ein Rücktritt von unseren Veranstaltungen ist gegen Einbehaltung der geleisteten Anzahlung bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ab drei Monate vor Beginn des ersten Tages der Veranstaltung ist der Rücktritt nur noch gegen Bezahlung von 50 % der Veranstaltungsgebühr möglich.

Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung natürlich erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist ( 14 Tage nach Vertragsabschluss).

Verpasste Inhalte (durch zB. Krankheit, Urlaub oder persönliche Umstände) können nicht ohne Sondervereinbarung nachgeholt werden, sondern verfallen bzw. müssen neu finanziert werden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen nur teilweiser oder gar keiner Inanspruchnahme der Leistung aufgrund des eigenen Fitnesszustandes oder wegen persönlicher Ängste besteht nicht. Auf Teilnahmebedingungen wird bei den einzelnen Veranstaltungen ausdrücklich hingewiesen.

 

§ 6 Absage durch den Veranstalter

 

Für den Ausfall von Veranstaltungen gilt folgende Regelung:

 

a. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, es sei denn, außergewöhnliche Wetterbedingungen (z.b. schwere Gewitter, Sturm) machen die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen unmöglich. Die Entscheidung über eine Absage aufgrund von Witterungsbedingungen wird durch den Veranstalter unter Berücksichtigung der Sicherheitslage getroffen.Vom Auftraggeber aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommene Veranstaltungen werden nicht ersetzt. Selbstverständlich werden wir bei schwerwiegenden persönlichen Umständen (z.B. Todesfall eines nahen Angehörigen) versuchen, eine Kulanzlösung anzubieten.

 

b. Muss eine laufende Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Wahrnehmung des Ersatztermines obliegt dem Auftraggeber. Die Entscheidung über einen Sicherheitsabbruch liegt ausschließlich beim Veranstalter. Der Ersatztermin wird in einem angemessenen Zeitraum angeboten, der sowohl für den Veranstalter als auch für die Teilnehmer zumutbar ist.

 

c. Im Fall einer Undurchführbarkeit einer Veranstaltung aus sicherheitspolitischen (kriegerische Auseinandersetzung) oder gesundheitspolitischen (Pandemie) Gründen, werden 100% der Kosten rückerstattet.

 

d. Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Veranstaltungspreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt (z.B .Hochwasser, Sturm- oder Wetterwarnungen) bzw. einer Erkrankung des Referenten.

 

Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine (teilweise) Undurchführbarkeit oder ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Veranstaltung, wenn der Grund dafür nicht in seiner Macht liegt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Veranstaltung aus seiner Sicht nicht möglich ist.

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Veranstaltung verhindern, übernimmt der Veranstalter keine Haftung über die Rückerstattung des Veranstaltungspreises hinaus.

f. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auch aus anderen unvorhergesehenen Gründen, wie z.b. Krankheit des Veranstalters oder Referenten, unzureichender Infrastruktur, fehlender Sicherheitsvorkehrungen oder höherer Gewalt, abzusagen.

g. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtzeitigen Anreise selbst.

 

§ 7 Ausschluss des Teilnehmers

 

Ein Ausschluss des Teilnehmers kann erfolgen, wenn dieser durch wiederholtes störendes Verhalten, zum Beispiel durch Aggressionen, Missachtung der Sicherheitsvorschriften oder unkooperativer Handliungen, die Veranstaltung erheblich beeinträchtigt. Der Ausschluss erfolgt nach einer vorherigen Abmahnung.

Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Veranstaltungspreises.

 

§ 8 Zahlung des Veranstaltungspreises

 

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung von 30 % der gesamten Veranstaltungskosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, es sei denn, es wurden bei der Anmeldung abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart.Der Restbetrag muss spätestens am ersten Tag der Veranstaltung eingegangen sein.

Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.

 

§ 9 Haftung

 

Haftung des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen Kurs teilzunehmen.

Bei Präsenz-Veranstaltungen gilt zudem wie folgt: Krankheiten, Behinderungen oder Medikamenteneinnahmen sowie andere relevante gesundheitliche Einschränkungen bitte vor Kursbeginn telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Bei all unseren Veranstaltungen sind die Leiter angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahr von Verletzungen, Unfällen und dergleichen zu vermeiden. Daher verpflichten sich die Teilnehmer ausdrücklich, den Sicherheitsanweisungen des Teams Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherheitsanweisungen bezüglich Waldbrandverordnung.

Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.



1. Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an unseren Camps, Survival-Programmen, Self-Care-Retreats, Team-Building-Aktivitäten, Incentive-Programmen und Tagesveranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Durch die Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.


2. Allgemeine Risiken:
Manche Aktivitäten in unseren Programmen – sei es im Rahmen von Survival-Camps, Team-Building-Programmen oder anderen Veranstaltungen – bergen bestimmte Risiken. Dazu zählen, aber sind nicht beschränkt auf, körperliche Erschöpfung, Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden. Teilnehmer sind verpflichtet,
den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die GesbR SEI SO [WÜD]! übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle, Verluste oder Schäden, die während der Teilnahme an den Aktivitäten entstehen und die nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

Der Veranstalter haftet für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.

Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen, etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch insbesondere: Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

Die Gefahr, dass sich eine etwaige vom Auftragnehmer nicht organisierte Weiterreise nach der Veranstaltung verspätet, liegt ausschließlich beim Auftraggeber und bei den Teilnehmern. Eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden an der Verspätung trifft.


3. Versicherung:
Es wird empfohlen, eine umfassende Reise- und Unfallversicherung abzuschließen, die medizinische Notfälle, Rückführung und eventuelle Behandlungen abdeckt.

 

Besonderheiten der einzelnen Programme
 

1.Survival-Camp:

Teilnehmer müssen in der Lage sein, unwegsames Gelände zu bewältigen und mit Werkzeugen wie Messer und Axt zu arbeiten. Ein Sicherheitsbriefing zu diesen Aktivitäten wird zu Beginn des Camps durchgeführt.
Ein kurzer Teil des Aufstiegs kann exponiert und etwas höher gelegen sein. Diese Stelle stellt für die meisten Teilnehmer keine größere Schwierigkeit dar, könnte jedoch für Personen mit Höhenangst herausfordernd sein.


2. Fasten-Camp

 

Die Teilnahme an Fasten-Retreats mit einer Kalorienzufuhr von maximal 1000 Kalorien täglich, erfolgt auf eigene Verantwortung. Teilnehmer müssen bestätigen, dass sie keine gesundheitlichen Bedenken gegen Fasten haben. Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen oder Unsicherheiten wird eine ärztliche Konsultation vorab empfohlen.
Fasten kann gesundheitliche Auswirkungen wie Kreislaufprobleme, Erschöpfung, Übelkeit oder Kopfschmerzen mit sich bringen. Wir bieten umfassende Unterstützung, um diese oder ähnliche Beschwerden zu lindern und das Wohlbefinden der Teilnehmer zu fördern. Dennoch liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, auf mögliche gesundheitliche Veränderungen zu achten.



3. Team-Building-, Incentive-Aktivitäten, Tagesveranstaltungen:

 

Teilnehmer müssen in der Lage sein, an den individuell geplanten Team-Building-Aktivitäten und Tagesveranstaltungen  teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer müssen alle Sicherheitsvorkehrungen und die Anweisungen der Guides befolgen.

​Bei Anwendung von Kräutern und Wildpflanzen gilt wie folgt:

Den Informationen des Teams und den darin erwähnten Ausschlüssen ist unbedingt Folge zu leisten.

Kräuterwissen, Rezepte und Anwendungsvorschläge werden nach dem aktuellen Wissensstand der Mentoren sorgfältig recherchiert und weitergegeben, entbinden aber den Teilnehmer nicht von Eigenverantwortung und Menschenverstand. Das gilt im Besonderen bei allen Anwendungen und Verarbeitungen und Weiterreichen von Kräutern, Wildpflanzen oder Pilzen.

Rezepte und Anwendungsvorschläge stellen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit im schulmedizinischen Verständnis. Es muss betont werden, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Wildkräuter und Rezepte reagieren kann.

Auch natürliche Zutaten, Stoffe und Rohstoffe wie Pflanzenöle, ätherische Öle, Bienenwachs, Pilze etc. können Allergien, Unverträglichkeiten und andere Nebenwirkungen auslösen. Bei Beschwerden oder Unklarheiten ist eine ärztliche Abklärung unumgänglich.

 

§ 10 Urheberrecht

 

Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken, Logos, Materialien oder Unterlagen gewerblich zu nutzen.

Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung. Dies gilt für sämtliche Medien, sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder eines darauf basierenden Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall eine wirksame Bestimmung vereinbaren, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt das Gleiche.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters. Erfüllungsort des Vertrages ist der Ort, an dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nicht § 14 KSchG anzuwenden ist.

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

§ 12 Streitbeilegung / Schlichtung

Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, vor der Erhebung einer Klage zunächst eine Mediation oder alternative Streitbeilegungsmethoden zu versuchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Parteien können hierfür einen unabhängigen Mediator wählen. Sollte die Mediation keine Lösung bringen, steht es den Parteien frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Mediation stellt jedoch keine Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens vor einem Gericht dar.

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